Sekretariat: Tel.: 05403/73150

Die Einführung von Tablets im 7. Jahrgang am GBI stellt einen komplexen Prozess dar, bei dem einige organisatorische Aspekte derzeit noch nicht geklärt sind. Daher bitten wir um Verständnis, wenn die Ausführungen noch nicht in allen Bereichen vollständig sind. Mit einem Stern (*) gekennzeichnete Fragen sind derzeit in Bearbeitung. Darüber hinaus bitten wir alle um ihre Mithilfe bei der Gestaltung der FAQs. Sollte es Fragen oder Anmerkungen zu den bisherigen Punkten geben oder weitere ergänzt werden sollen, wenden Sie sich gerne an uns, indem Sie eine Mail schreiben.

Steuergruppe Digitalisierung

Sie können die iPad-FAQs auch als pdf herunterladen.

Unsere Vision – Lernen in der Kultur der Digitalität

 

Welches Ziel verfolgen wir?
Wie wird sichergestellt, dass die Tablets im Unterricht sinnvoll eingesetzt werden?
Warum wird das Tablet analoge Arbeitsformen und das Schreiben mit der Hand nicht ersetzen?

 

Digitale Infrastruktur – Alltag mit Tablets

 

Wie erfolgt eine angemessene Schulung der Lehrkräfte?
Wodurch ist die digitale Infrastruktur am GBI gegeben?
Wie zeigt sich, dass die Räume am GBI angemessen ausgestattet sind?
Wie erlernen die Schülerinnen und Schüler den Umgang mit dem Tablet?
Welche Regeln werden für den Einsatz des Tablets in der Schule vereinbart?
Wie sind die Geräte im Schulalltag (vor allem in den Pausen) geschützt?
Was passiert, wenn ein Tablet plötzlich ausfällt?*

 

Geräteadministration – Verwaltung

 

Warum wird das Tablet von der Schule administriert?
Was leistet die externe Administration?*
Inwiefern können die Geräte zu Hause genutzt werden?*
Wie genau wird die externe Administration am GBI umgesetzt?*

 

Geräteanschaffung – die Wahl von iPads

 

Warum ist es wichtig, dass alle Lernenden das gleiche Gerät nutzen?
Warum haben wir uns für Tablets und gegen Laptops entschieden?
Warum ist unsere Wahl auf iPads gefallen?
Technik und Kosten – der Weg zum eigenen Tablet
Welches Gerät und Zubehör werden benötigt?
Wie werden die Tablets finanziert und angeschafft?
Muss das Tablet über den Webshop gekauft werden?
Mit welchen Kosten ist für Gerät und Zubehör zu rechnen?
Welche Apps sind verpflichtend?*
Müssen die Geräte versichert werden?*
Kann ich mein eigenes iPad nutzen?*

 

Datenschutz – Transparenz und Privatsphäre

 

Wie wird der Datenschutz sichergestellt?
Welche Möglichkeiten zum Eingriff haben die Lehrkräfte?*
Welche Daten können eingesehen werden?*
Wird das Verhalten im Internet protokolliert?*
Was ist im Umgang mit dem Netzwerk zu beachten?*

 

Unsere Strategie – Tablets als gemeinsames Anliegen

 

Warum wird das Tablet für einen ganzen Jahrgang eingeführt?
Warum wird der Jahrgang 7 gewählt?
Welche Regelungen gelten in den Klassen, in denen noch kein Tablet eingeführt wird?
Welche Regelungen wird es für die Tablet-Klassen in der Oberstufe geben?

 

Glossar: Wichtige Begrifflichkeiten

 

Was ist ein MDM?
Was ist eine DEP-Registrierung?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unsere Vision – Lernen in der Kultur der Digitalität

 

 

 

Welches Ziel verfolgen wir?

 

Seit langem ist es ein zentrales Anliegen am Gymnasium Bad Iburg, den Schülerinnen und Schülern eine angemessene Medienkompetenz zu vermitteln und sie so bei dem Erwerb der Schlüsselwerkzeuge zu unterstützen, die sie für eine mündige Partizipation in unserer digitalen Welt benötigen. Um dem derzeit stattfindenden Leitmedienwechsel gerecht zu werden, will das GBI nun den nächsten Schritt gehen: Durch die Einführung von Tablets wird unseren Schülerinnen und Schülern ein zeitgemäßes Lernen ermöglicht, welches sie auf das Leben in unserer von Digitalität geprägten Gemeinschaft und insbesondere auch auf ihre künftige Arbeitswelt vorbereitet. Als Schule im Wandel greifen wir damit die Vorzüge der Digitalisierung auf, um die Unterrichtskultur durch neue Werkzeuge zu optimieren und den Lernenden eine erfolgreiche Teilhabe an einem der wichtigsten Diskurse unserer Zeit zu ermöglichen. 

 

Daher setzt sich das GBI das Ziel, dass mit der Zeit alle Lernenden der Sekundarstufe I ab der siebten Klasse verpflichtend mit einem elternfinanzierten und durch die Schule administrierten iPad mit Stift durch den Schulalltag gehen.

 

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Wie wird sichergestellt, dass die Tablets im Unterricht sinnvoll eingesetzt werden?

 

Dass Tablets ein wichtiges Werkzeug aktuellen Unterrichts sind, um Schülerinnen und Schüler z.B. durch ihr Potential zur Förderung von Kreativität und Kollaboration zu motivieren sowie Lernerfolge zu erzielen, ist sicher ebenso unstrittig wie die Tatsache, dass diese auf Basis von sinnvollen didaktischen Überlegungen eingesetzt werden müssen. Daher sind am GBI neue Strategien notwendig, welche berücksichtigen, dass mit der Einführung von Tablets der Schulgemeinschaft ein Medium zur Verfügung steht, über das und mit dem gelernt werden soll.

 

In Bezug auf die Medienkompetenz wird dies dadurch sichergestellt, dass das schulinterne Medienbildungskonzept an die neuen Möglichkeiten und Herausforderungen durch den täglichen Einsatz von Tablets angepasst und somit auch die Fachcurricula entsprechend erweitert werden. Ebenso werden die Fachschaften damit beauftragt, aus der Perspektive der Mediendidaktik sinnvolle Entscheidungen zur Integration des neuen Werkzeugs in Bezug auf ihr jeweiliges Fach zu treffen. Dies geht Hand in Hand mit einem geeigneten Fortbildungsangebot für alle Lehrkräfte.

 

Das eigenverantwortliche Nutzen eines Tablets erfordert darüber hinaus klare Strukturen und Regeln für das digitale Miteinander – auch im Hinblick auf die Herausforderungen einer digitalen Ethik. Dieses wird im Rahmen einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen Lernenden, Lehrenden und Eltern festgehalten und so auch das digitale Schulprofil in Verbindung mit der Schulordnung ausgeschärft.

 

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Warum wird das Tablet analoge Arbeitsformen und das Schreiben mit der Hand nicht ersetzen?

 

Das Tablet soll vor allem Kommunikationsprozesse vereinfachen, Lehr- und Lernmöglichkeiten erweitern sowie neue Organisationsstrukturen eröffnen, während es dem Rahmen der Schule gerecht wird. Dies beinhaltet auch, dass Unterrichtsformen und Methoden dort, wo es sinnvoll ist, verbessert und umgestaltet werden. Dabei ist das Tablet nicht dazu gedacht, Mappen und Hefte oder das Schreiben mit der Hand generell abzulösen, welches aller Voraussicht nach die vorherrschende Schreibform bleiben wird. Vielmehr sollen sich das maschinen- und handschriftliche Schreiben angemessen ergänzen. Vor allem soll der Einsatz von digitalen Arbeitsblättern und Mitschriften sowohl eine neue Ordnung von Unterrichtsmaterialien ermöglichen als auch einen Beitrag zur Verminderung des Papiermülls leisten. In diesem Zusammenhang wird auch angestrebt, die Schulbücher soweit didaktisch sinnvoll digital verfügbar zu machen und so die Arbeitsmöglichkeiten mit den Büchern zu erweitern sowie das Gewicht der Schultasche zu reduzieren.

 

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Digitale Infrastruktur – Alltag mit Tablets 

 

 

 

Wie erfolgt eine angemessene Schulung der Lehrkräfte?

 

Essenziell ist, dass die Lehrkräfte hinreichend im Umgang mit den Tablets geschult sind, um sowohl selbst über die notwendigen Medienkompetenzen zu verfügen als auch einen angemessenen Überblick über die Einsatzmöglichkeiten in ihrem Fach aufzuweisen. Daher sind erst dann Tablets in Schülerhand sinnvoll, wenn sichergestellt ist, dass alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen mit einem eigenen Lehrergerät ausgestattet sind und eine Schulung zum adäquaten Umgang damit erhalten haben. Dieser Schritt ist bereits erfolgreich umgesetzt – jede Lehrkraft ist mit einem iPad ausgestattet; Fortbildung von Experten wird regelmäßig angeboten.

 

Da die digitale Welt und damit einhergehend die Vielfalt an Anwendungsmöglichkeiten der Tablets eine hohe Dynamik aufweist und sich somit stets weiterentwickelt, ist es ebenfalls erforderlich, dass eine kontinuierliche Weiterbildung der Lehrkräfte stattfindet. Daher wird am GBI derzeit ein Fortbildungskonzept zum „Lehren und Lernen in der Kultur der Digitalität“ konzipiert, welches sowohl diesen Wandel als auch personelle Veränderungen im Kollegium und somit die Schulung neuer Lehrkräfte berücksichtigt. Dieses Konzept strebt an, dass die Kolleginnen und Kollegen laufend über neue Einsatzmöglichkeiten des Tablets informiert werden und Impulse für die weitere Unterrichts- und Schulentwicklung erhalten. So wird auch sichergestellt, dass neue Lehrkräfte angemessen geschult werden.

 

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Wodurch ist die digitale Infrastruktur am GBI gegeben?

 

Eine neue digitale Organisationsstruktur mit dem Tablet setzt geeignete Plattformen voraus, die sowohl eine reibungslose Kommunikation als auch eine Bereitstellung von Materialien gewährleisten. Das GBI ist durch den langjährigen und etablierten Einsatz von Moodle und IServ hier bestens ausgerüstet und bietet somit weitreichende Möglichkeiten, um den Schulalltag mehr und mehr digital zu organisieren. Auch hier wird das digitale Schulprofil im Zusammenhang mit der Einführung von iPads in den Klassen weiter ausgearbeitet und entsprechende Richtlinien zur Verwendung der Plattformen in der gemeinsamen Vereinbarung zum digitalen Schulprofil berücksichtigt.

 

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Wie zeigt sich, dass die Räume am GBI angemessen ausgestattet sind?

 

Der Einsatz von Tablets ist zudem nur dann sinnvoll möglich, wenn auch die Unterrichtsräume entsprechend ausgestattet. Auch diese Voraussetzungen werden vor der Einführung der iPads geschaffen – alle Räume werden durch den Landkreis mit digitalen Präsentationsflächen (interaktive Whiteboards, Beamer, Displays) ausgestattet, sodass eine angemessene Visualisierung digitaler Unterrichtsinhalte auch möglich ist. Ebenfalls stellt der Landkreis sicher, dass im gesamten Schulgebäude Zugriff auf ein WLAN gegeben ist, das den Anforderungen durch eine derartige Nutzung der Schulgemeinschaft gerecht und sukzessive an künftige Erfordernisse angepasst wird.

 

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Wie erlernen die Schülerinnen und Schüler den Umgang mit dem Tablet?

 

Die sachgemäße Benutzung der Tablets wird sukzessive im Unterricht eingeübt und durch die Lehrkräfte angeleitet. Um Einstiegshürden zu minimieren, ist für den Beginn des Jahrgangs 7 eine Einführungsphase angedacht, im Rahmen derer die Lernenden in den Umgang mit den iPads eingeführt werden. Darüber hinaus wird angestrebt, mit der Unterstützung der Schülerschaft eine Möglichkeit einzurichten, dass Fragen und Probleme von Lernenden für Lernende erklärt werden. Hier kann das GBI auf die bereits etablierte Struktur der MedienScouts zurückgreifen.

 

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Welche Regeln werden für den Einsatz des Tablets in der Schule vereinbart?

 

Damit das allgemeine digitale Miteinander sinnvoll geregelt ist, müssen sich alle Schülerinnen und Schüler bei der Einführung von iPads dazu verpflichten, die iPad-Nutzungsordnung einzuhalten. In diesem Dokument, das Sie hier herunterladen können, finden sich verbindliche Verhaltensregeln, welche die Basis für einen angemessenen Einsatz der Geräte im Unterricht darstellen.

 

Die in der Nutzungsordnung enthaltenen Regelungen richten sich sowohl an Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte als auch an Lehrkräfte, die im Unterricht iPads einsetzen. Die Nutzung von iPads im Unterricht und die dazugehörige Ordnung werden in die Schulordnung aufgenommen.

 

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Wie sind die Geräte im Schulalltag (vor allem in den Pausen) geschützt?

 

Die Schultaschen werden normalerweise im Klassenraum eingeschlossen. Darüber hinaus ist es möglich, ein Schließfach zu mieten, das je nach Größe 1 oder 2 € monatlich kostet. Der Anbieter ist astradirect.de. Beachten Sie: Die Schule hat keine allgemeine Versicherung gegen Diebstahl oder Schäden.

 

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Was passiert, wenn ein Tablet plötzlich ausfällt?

 

Für eine kurze Übergangszeit bei Reparatur oder Neubeschaffung halten wir eine kleine Zahl an Ersatzgeräten für die Arbeit in der Schule vor. Diese Geräte können aber in der Regel nicht mit nach Hause genommen werden und können ein privates Gerät also nicht ersetzen.

 

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Geräteadministration – Verwaltung

 

Warum wird das Tablet von der Schule administriert?

 

Auch in Klassen mit Tablets müssen die Rahmenbedingungen des regulären Schullalltags gewährleistet sein. Dies beinhaltet, dass die Schülerinnen und Schüler Zugriff auf die notwendigen Anwendungen und Bereiche des Internets haben, das Potential für Störungen durch eine nicht zweckdienliche Nutzung aber minimiert wird. Zudem ist unerlässliche Voraussetzung für eine reibungslose Verwendung, dass genug Speicherplatz für den unterrichtlichen Einsatz vorhanden ist sowie alle Schülerinnen und Schüler mit Geräten arbeiten, die auf dem gleichen Stand und stets einsatzbereit sind.

 

Sichergestellt wird dies dadurch, dass die Geräte nicht durch die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern, sondern in Kooperation mit einem externen Anbieter durch die Schule administriert werden, indem eine professionelle Managementlösung Anwendung findet (Mobile Device Management, MDM). Das bedeutet, dass die Software auf den Tablets bereits vor der Auslieferung installiert ist und automatisch durch Updates auf dem aktuellen Stand gehalten wird. Wir nutzen für die externe Administration Jamf School, unser externer Kooperationspartner ist derzeit EduXpert by Jessen Lenz GmbH in Lübeck.

 

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Was leistet die externe Administration?

 

Mittels der schulischen Administrationssoftware sind auf den Geräten Restriktionen wirksam, welche die Tablets in einen Schulmodus versetzen, sobald sich das iPad im WLAN-System der Schule befindet. So ist die Steuerung und Kontrolle der Geräte im Unterricht ebenso möglich wie die Aktivierung eines Prüfungsmodus, um die Geräte auch in Klassenarbeiten und Klausuren nutzen zu können. Dementsprechend ist es auch verbindliche Vorgabe, dass sich die Tablets während der Schulzeit im schuleigenen WLAN befinden. Die Erzeugung weiterer WLAN-Netze, z.B. mittels Hotspots, ist gemäß Nutzungsordnung zu unterlassen.

 

Auf diese Weise handelt es sich bei dem Tablet ausdrücklich um ein Arbeitsgerät, dessen erster Zweck die Verwendung in der Schule ist. Das Tablet kann somit effektiv und unmittelbar als Werkzeug verwendet werden; während des Unterrichts muss keine unnötige Zeit für administrative Aufgaben aufgebracht werden. Dieses Vorgehen zur Verwaltung einer großen Anzahl von Geräten hat sich an vielen Schulen bereits erfolgreich gezeigt und bewährt.

 

Dieses Vorgehen hat Vorteile in Bezug auf die Steuerung der Geräte im Unterricht. Befinden sich die iPads in Bluetooth-Reichweite zum Lehrergerät (i.d.R. im selben Raum), so kann der Lehrer die iPads der Schüler mithilfe der Software Classroom steuern, z.B. nur eine einzige App erlauben, den aktuellen Bildschirminhalt sehen oder alle iPads sperren. Die Schüler werden über die Einsichtnahme durch ein blaues Symbol auf ihrem iPad informiert. Sobald der Lehrer den Raum verlässt und dadurch die Bluetooth-Verbindung abreißt, wird der Bildschirminhalt nicht mehr übertragen. Die App Classroom ist in Niedersachsen zertifiziert als prüfungskonform. Lehrer haben darüber hinaus keine Möglichkeiten der Einsichtnahme in Daten und Einstellungen der iPads. Auch Administratoren haben keinen Zugriff auf die Inhalte des iPads. Eine Übersicht, was genau von einem Administrator eingesehen werden kann und was nicht, zeigt der Überblick hier

 

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Inwiefern können die Geräte zu Hause genutzt werden?

 

Die Administrationssoftware versetzt die Schule in die Lage, das iPad so einzurichten, dass es einen schulischen und einen privaten Teil gibt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Schule keinen Zugriff auf die im privaten Teil gespeicherten Daten hat. Sobald die Schülerinnen und Schüler ihr iPad außerhalb der Schule benutzen, kann es mit folgenden zwei Ausnahmen wie jedes privat genutzte iPad eingesetzt werden:

 

Ausnahme 1: Das Profil des Gymnasiums Bad Iburg kann nicht entfernt werden.

 

Ausnahme 2: Der Gerätename kann nicht geändert werden.

 

Sollte eine Schülerin/ein Schüler die Schule verlassen oder das Gerät wechseln, wird es aus dem MDM des Gymnasiums Bad Iburg entfernt (deregistriert), womit dann auch die Ausnahmen entfallen.

 

Natürlich dürfen die Geräte und die vorinstallierten Anwendungen somit auch privat genutzt werden, zum Beispiel um Videos zu schauen oder Fotos zu bearbeiten – zu beachten ist aber in jedem Fall, dass es sich um ein Schulgerät handelt, das auch an erster Stelle für den Einsatz im Unterricht gedacht ist. Daher ist immer sicherzustellen, dass der schulische Einsatz nicht beeinträchtigt wird.

 

Befinden sich die iPads der Schüler im WLAN-Bereich der Schule, werden automatisch die schulischen Einschränkungen wirksam, was bedeutet, dass nur bestimmte Apps für den Unterricht sichtbar und nutzbar sind. Die Liste der schulischen Apps wird seitens der Schule festgelegt. Notizen in Apps sind auch im privaten Bereich nutzbar, Inhalte gehen durch den Wechsel nicht verloren.

 

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Wie genau wird die externe Administration am GBI umgesetzt?

 

Vor dem ersten Einsatz in der Schule: Die Seriennummern der iPads wurden automatisch (bei zentraler Beschaffung) oder manuell (bei privater Beschaffung) in der MDM-Lösung registriert. Anschließend werden die Schülerinnen und Schüler erfasst und die Seriennummern ihrer iPads werden ihnen namentlich zugeordnet. Damit ist die grundlegende Inventarisierung bereits vorab abgeschlossen und die Geräte sind vorbereitet für den Einsatz in der Schule.

 

Der Einsatz in der Schule: Wenn die so vorbereiteten iPads in der Schule eingeschaltet werden, überträgt die MDM-Lösung als erstes ein sogenanntes Profil des Gymnasiums Bad Iburg auf das iPad. Ein Profil kann man sich wie eine Liste von Regeln, Richtlinien, Definitionen etc. vorstellen, die die Funktionalität und das Verhalten der iPads beeinflussen kann.

 

Das Profil des Gymnasiums Bad Iburg bewirkt konkret folgendes Verhalten der iPads in der Schule:



    • Das iPad wird automatisch mit dem WLAN der Schule verbunden.

 

    • Das iPad kann sich mit keinem anderen oder zusätzlichen Netzwerk verbinden und kann ebenso wenig eine ggf. vorhandene SIM-Karte nutzen.

 

    • Sämtliche ggf. vorhandenen privaten Apps werden beim Start „übersprungen“, d.h. sie können von den SuS in der Schule nicht aufgerufen werden.

 

    • Ausgewählte vorinstallierte Apps wie der AppStore, das GameCenter, AppleMusic, ApplePay oder Siri stehen in der Schule ebenfalls nicht zur Verfügung.

 

    • Ausgewählte zusätzliche Apps wie z.B. Goodnotes werden auf den Schülergeräten installiert. Das Lizenzmanagement erfolgt über das MDM.



Der Vorteil des MDM ist es, jederzeit nach Bedarf neue Apps zu installieren und nicht mehr benötigte zu deinstallieren.

 

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Geräteanschaffung – die Wahl von iPads

 

Warum ist es wichtig, dass alle Lernenden das gleiche Gerät nutzen?

 

Die Erfahrungen anderer Schulen zeigen, wie wichtig eine homogene Lösung ist und dass alle Schülerinnen und Schüler das gleiche Gerät verwenden. Würde jeder und jede Lernende ein frei gewähltes Tablet mitbringen (das ggf. noch selbst administriert wird), können leicht Kompatibilitätsprobleme entstehen: nicht jedes Betriebssystem erlaubt die Installation jeder App, zumal die Geräte auch im Funktionsumfang sowie bei der Bereitstellung von Updates zum Teil deutlich voneinander abweichen – sogar innerhalb eines Systems bei unterschiedlichen Händlern. Dies hätte zur Folge, dass der Unterrichtsfluss durch organisatorische Hürden sowie Frustration auf allen Seiten deutlich behindert würde und der Einsatz des Tablets nicht mehr praktikabel wäre, da die technischen Herausforderungen im Mittelpunkt ständen und nicht der Bildungsauftrag der Lehrkräfte. Zudem legt das Gymnasium Bad Iburg großen Wert auf den Gedanken von Gemeinschaft. Durch den verbindlichen Einsatz eines bestimmten Geräts werden schädliche Nebeneffekte wie soziale Stigmatisierungen durch unterschiedliche Preisklassen oder Images unterbunden.

 

Uns ist bewusst, dass gerade in Zeiten des Distanzlernens in einigen Familien Anschaffungen von mobilen Geräten stattgefunden haben und bereits jetzt eine gewisse finanzielle Investition geleistet wurde. Aufgrund der obigen Gründe ist es jedoch entscheidend, dass eine gemeinsame Lösung verfolgt wird. 

 

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Warum haben wir uns für Tablets und gegen Laptops entschieden?

 

Die Entscheidung für Tablets und gegen Laptops beruht darauf, dass letztere nicht im hier diskutierten Sinne schultauglich sind. Für den täglichen Einsatz im Unterricht ist ein Tablet besser geeignet, da es zum einen deutlich weniger Gewicht aufweist und zum anderen eine weitaus höhere Akku-Laufzeit bereitstellt. In den Unterrichtsräumen kann zudem nicht gewährleistet werden, dass ein Großteil der Schülerinnen und Schüler regelmäßig Zugriff auf Steckdosen hat – ganz abseits davon, dass auch dieses Prozedere den Unterrichtsfluss stören würde. Zudem hat sich an vielen Schulen gezeigt, dass Laptops aufgrund der vielen beweglichen Teile weitaus schneller einen Defekt aufweisen. Ebenso führt das stete Hochfahren der Geräte dazu, dass (z.B. durch anstehende Updates) Zeit und eine sprunghaft hohe Belastung des WLANs in Anspruch genommen werden. Insgesamt bringen Laptops also eine hohe Unsicherheit für den Unterricht mit. Tablets sind dabei in keiner Weise ein Laptop-Ersatz und zielen an einigen Stellen auf andere Zwecke und digitale Kompetenzen ab – die natürlich für eine berufliche Orientierung und im Sinne der Medienkompetenz ebenfalls wichtig sind. Das GBI stellt daher mehrere Computerräume bereit, in denen Windows-Rechner verfügbar sind, sowie zahlreiche Convertible-Laptops, die ebenfalls im Unterricht Anwendung finden – zum Beispiel, wenn es um das Schreiben längerer Texte in Maschinenschrift geht. 

 

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Warum ist unsere Wahl auf iPads gefallen?

 

Die Wahl eines Tablet-Herstellers wird oft emotional diskutiert. Vor allem bei einer privaten Anschaffung spielen hier eigene Überzeugungen, Erfahrungen und Ideologien eine wichtige Rolle. Die persönliche Entscheidung ist jedoch ggf. eine andere als die schulsinnvolle Entscheidung. Wir sind nach eingehender Beratung und im Abgleich mit den für uns notwendigen Kriterien zu dem Entschluss gekommen, dass iPads für den Zweck der Schule und die Anwendung durch unsere Schülerinnen und Schüler als Lernbegleiter derzeit am besten geeignet sind.

 

Diese Entscheidung basiert vor allem auf den vielen Erfahrungen, die mit diesem Apple-Produkt in den letzten Jahren durch andere Schulen gesammelt wurden. Es hat sich gezeigt, dass iPads hinsichtlich der folgenden Argumente zurzeit nahezu konkurrenzlos sind:



    • Kommunikation: einfaches Teilen von Dokumenten / Präsentation von Arbeitsergebnissen durch Übertragen des Bildschirms

 

    • Lehren und Lernen: großes und etabliertes Angebot an schulischen Apps, intuitive Nutzung, großes Netzwerk für Lernmaterial, ersetzt Taschenrechner und Wörterbücher

 

    • Organisation: zuverlässige Administration durch MDM Lösungen, synchrone Installation von Anwendungen und Updates bei vielen Geräten, funktionaler Stift

 

    • Schulrahmen: effektive Steuerung der Tablets im Schulmodus (auch in Prüfungssituationen), lange Akkulaufzeit, hohe Verarbeitungsqualität und sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, stabiles System, langfristige Versorgung mit (Sicherheits-)Updates



Insbesondere ist die Administrations- und Steuerungssoftware von Apple durch das NLQ für Prüfungssituationen zertifiziert, wohingegen die Managementlösung von Microsoft vom Land Niedersachsen nicht für die Schule freigegeben ist. Ohne dies wäre ein Tablet jedoch kaum schultauglich. 

 

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Technik und Kosten – der Weg zum eigenen Tablet

 

Welches Gerät und Zubehör werden benötigt?

 

Um eine reibungslose Nutzung der Geräte im Unterricht zu gewährleisten, soll möglichst einheitlich folgende Modellvariante angeschafft werden: iPad 2021, 64 GB, WiFi. Als Alternative wird das 256 GB Modell angeboten. Im Hinblick auf einen größeren Ressourcenbedarf ist das Gerät mit 256 GB geeigneter. Ist das Material- und Dateimanagement diszipliniert, kann auch ein 64GB-Gerät für die komplette Laufzeit (Schulzeit) ausreichend sein.

 

Da insbesondere der Stift eine sinnvolle Ergänzung der besonderen Eigenschaften eines iPads darstellt und wir die Funktionen des Stifts auch im Unterricht nutzen möchten, muss auch von allen ein Stift angeschafft werden.

 

Eine Hülle ist nicht verpflichtend, aber sie schützt das Gerät und ist daher sehr zu empfehlen. So kann gewährleistet werden, dass die Geräte beim täglichen Einsatz sowie beim Transport vor Beschädigungen geschützt sind. Wir empfehlen eine Hülle, in der auch der Stift Platz findet. Beachten Sie zudem, dass eine Versicherung über den Webshop des Anbieters nur bei der Verwendung einer Hülle möglich ist.

 

Die  Anschaffung einer externen Tastatur ist nicht verpflichtend und in schulischen Kontexten auch nicht erforderlich; natürlich steht es Ihnen aber frei, eine solche zu beschaffen.

 

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Wie werden die Tablets finanziert und angeschafft?

 

Die iPads müssen als Schulgerät von den Eltern finanziert werden, da die Kosten von über 100 Geräten pro Jahr bei weitem nicht aus dem Budget der Schule bezahlt werden könnten, selbst wenn dieses nicht für andere Bereiche eingesetzt werden müsste. Auch über den Digitalpakt lassen sich die Tablets nicht beschaffen. Sollte der Kauf des Tablets den Eltern ggf. nicht zu leisten sein, können diese in besonderen Fällen ein Leihgerät beantragen. Wenden Sie sich dazu vertrauensvoll an Ihre Klassenlehrkraft. Ihre Anfrage wird selbstverständlich diskret behandelt. 

 

Die Schule hat für Sie einen Anbieter gefunden, über den Sie das iPad mit Zubehör und Versicherung beschaffen können, nämlich EduXpert by JessenLenz in Lübeck. Hier gibt es die Möglichkeit, neben Vorausbezahlungen ein differenziertes Ratenzahlmodell in Anspruch zu nehmen. Sie bestellen dann das Gerät samt Zubehör im Webshop, es wird an die Schule geliefert und in die schulische Administration eingebunden. Die iPads werden zu Beginn des neuen Schuljahrs ausgeteilt. Dieses Vorgehen soll einen reibungslosen Einstieg in die Arbeit mit den iPads ermöglichen.

 

Über den genauen Ablauf des Bestellvorgangs werden Sie separat informiert.

 

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Muss das Tablet über den Webshop gekauft werden?

 

Selbstverständlich ist es Ihnen freigestellt, wo Sie ein iPad erwerben. Der Kauf über den Webshop ist ein Angebot. Möchten Sie einen anderen Verkäufer nutzen, beachten Sie bitte Folgendes: Ein im Privathandel erstandenes Gerät ist in der Regel nicht DEP-registriert. Dies ist aber zwingend zur Administration und Steuerung des Gerätes durch die Schule erforderlich. Es gibt private Händler, die zu einer DEP-Registrierung in der Lage sind. Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen solchen Händler gefunden haben, aber bevor Sie den Kauf abschließen, da eine entsprechende Kennung weitergegeben werden muss. Wenn Sie ein Gerät ohne passende DEP-Registrierung erwerben, muss diese zu Ihren Kosten nachträglich erfolgen.

 

DEP steht für Device Enrollment Program, eine Registrierungs-Routine von Apple zur kontaktlosen Bereitstellung mobiler Endgeräte unter iOS und der Verknüpfung mit einer MDM-Software.

 

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Mit welchen Kosten ist für Gerät und Zubehör zu rechnen?

 

Die Schule ermöglicht den Kauf eines Tablets in Kooperation mit einem externen Anbieter über einen Webshop. Hier stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung, sodass der Preis davon abhängt, welche Variante bzw. welches Zubehör bestellt und inwiefern eine Versicherung abgeschlossen wird. Ebenso besteht die Möglichkeit unterschiedlicher Ratenzahlungsmodalitäten. Die genauen Kosten können Sie dem jeweiligen Elternbrief entnehmen.

 

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Welche Apps sind verpflichtend?

 

Die Schule versucht, hauptsächlich kostenfreie Apps im Unterricht zu nutzen. Bereits jetzt ist abzusehen, dass dies nicht immer möglich sein wird, sodass auch hier Kosten entstehen. Ein Teil dieser Kosten kann durch den Verzicht auf Taschenrechner und Wörterbuch jedoch direkt eingespart werden. 



    • Fest vorinstalliert wird auf allen Geräten die App GoodNotes, die für die digitale Mappenführung sowie das digitale Bearbeiten von Arbeitsblättern notwendig ist. Die Kosten belaufen sich auf 3,99€ im Rahmen des schulischen Mengenrabatts.



Wenn die Schule weitere Apps vorinstallieren würde, blieben die Lizenzen Eigentum der Schule, und wären nach einem Schulwechsel nicht mehr verfügbar. Da dies vermutlich nicht erwünscht ist, haben wir uns entschlossen, den Erwerb kostenpflichtiger Apps, z.B. für den Taschenrechner oder für Wörterbücher, in Ihre Hände zu legen. Voraussetzung hierfür ist eine private Apple-ID. Wenn Sie Hilfe benötigen, wie Sie diese einrichten, wenden Sie sich an uns (a.schmidt@gym-bad-iburg.net); wir lassen Ihnen dann eine ausführliche Anleitung zukommen.



    • In diesem Zusammenhang ist die Taschenrechner-App TI-NspireTM CAS erforderlich, sie kostet im Apple Store derzeit 29,99€. Sie muss zum Beginn des 7. Schuljahres angeschafft werden.

 

    • Weitere kostenpflichtige Apps, die im Laufe der Schulzeit anzuschaffen sind, sind vor allem Wörterbuch-Apps, über die sie rechtzeitig informiert werden.



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Müssen die Geräte versichert werden?

 

Nein. Ob Sie eine Versicherung benötigen und welche Versicherungsleistungen konkret notwendig sind, prüfen Sie bitte individuell. Wird das Gerät über den Webshop angeschafft, wird Ihnen dort auch eine Versicherung angeboten – dies setzt allerdings den Kauf einer Hülle voraus. Sie entscheiden, ob und in welchem Rahmen Sie das Gerät gegen Beschädigung oder Diebstahl schützen und versichern möchten. Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie ggf. bereits besitzen und inwieweit die angebotenen Versicherungsleistungen Ihre Bedürfnisse erfüllen. Bedenken Sie bitte auch, dass wir im Fall eines Defekts nur eine begrenzte Anzahl an Leihgeräten zur Verfügung stellen können, die die Schülerinnen und Schüler im Regelfall nicht mit nach Hause nehmen können.

 

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Kann ich mein eigenes iPad nutzen?

 

Wenn Sie bereits ein eigenes iPad haben (mindestens ein iPad der 7. Generation), das mit einem Stift kompatibel ist, können Sie es nutzen. Allerdings muss es in die schulische Administration eingebunden und mit einer Schullizenz ausgestattet werden. Dazu müssen Sie das Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen und an die Fa. EduXpert by JessenLenz in Lübeck schicken (dazu bekommen Sie ein Versandlabel). Hier entstehen einmalige Zusatzkosten in Höhe von 92,70€. Beachten Sie bitte – andere Tablets können nicht genutzt werden. 

 

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Datenschutz – Transparenz und Privatsphäre

 

 

 

Wie wird der Datenschutz sichergestellt?

 

Wenn Daten digital verfügbar sind, entstehen unmittelbar neue Herausforderungen zur Wahrung der Privatsphäre. Abseits von individuellen Vorkehrungen zum eigenen Datenschutz, welche in Verbindung mit den Richtlinien zum digitalen Schulprofil kommuniziert und vereinbart werden, werden auch technische Vorkehrungen zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung getroffen. In diesem Zusammenhang ist essenziell, dass kein externer Cloud-Dienst genutzt wird, der nicht DSGVO-konform ist, sodass zum Beispiel im Schulmodus die iCloud auf dem Tablet deaktiviert ist. Auf diese Weise wird das Risiko durch die Einsicht Dritter in private Daten minimiert. So soll erreicht werden, dass schulische Daten sicher und ohne unerwünschten Zugriff durch andere gespeichert und verwendet werden.

 

Darüber hinaus sind natürlich bei der Benutzung der iPads für schulische Zwecke die Persönlichkeitsrechte anderer Personen und die Grundsätze des Datenschutzes zu beachten. Die genauen Umgangsformen werden unter anderem durch die Nutzungsordnung für iPads geregelt. Unter anderem betrifft dies das Folgende:



    • Videos, Fotos oder Tonaufnahmen dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft bzw. der betroffenen Personen erstellt werden. Vor allem das Recht am eigenen Bild und der Schutz personenbezogener Daten müssen jederzeit geachtet werden.

 

    • Den Nutzerinnen und Nutzern ist es nicht gestattet, bei der Nutzung der iPads für schulische Zwecke im Internet unter dem Namen einer anderen Person zu handeln.

 

    • Medieninhalte dürfen nicht auf dem Gerät gespeichert, genutzt oder anderen zur Verfügung gestellt werden, wenn diese diskriminierenden, rassistischen, pornographi­schen, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder nicht altersgemäßen Inhaltes sind.



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Welche Möglichkeiten zum Eingriff haben die Lehrkräfte?

 

Die schulische Steuerungssoftware ermöglicht es der Lehrkraft in Verbindung mit den Beschränkungen über die externe Administration, die benutzbaren Anwendungen (wie zum Beispiel die Kamera oder die Airdrop-Funktion) sowie den Zugriff auf das Internet temporär einzuschränken. Darüber hinaus kann sie bei Lernenden in unmittelbarer Nähe den Bildschirminhalt einsehen. Betroffene Lernende müssen zuvor den Zugang zu dieser Funktion erlauben und werden automatisch über die Einsichtnahme an ihrem Gerät informiert. Natürlich haben sowohl Lehrkräfte als auch die Administration im Sinne ihrer Dienstpflicht – wie bei allen anderen Schulmaterialien auch – keinen unwissentlichen Zugriff auf private Inhalte oder persönliche Daten. Im Sinne des Diebstahlschutzes kann das Gerät darüber hinaus von der Administration gesperrt und danach geortet werden (ohne eine Sperrung ist keine Ortung möglich). Selbstverständlich handelt es sich bei den Tablets um das Eigentum der Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler, sodass die Fremdverwaltung mit dem Verlassen der Schule vom Gerät restlos entfernt und in die Eigenverantwortung des Besitzers übergeben wird.

 

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Welche Daten können eingesehen werden?

 

Weder die Lehrkräfte noch der durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) beauftragte externe Dienstleister haben Zugriff auf private Daten der per Mobile Device Management (MDM) verwalteten iPads. Das MDM kann auch keine Passwörter auslesen. Sollte jedoch einmal einem Schüler, einer Schülerin der Bildschirmcode abhandengekommen sein, so gibt es über das MDM die Möglichkeit, diesen zu entfernen und so dennoch einen Zugriff auf das Gerät zu ermöglichen. Das Löschen der Aktivierungssperre erfolgt jedoch nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung durch den Eigentümer des Gerätes.

 

Im MDM wird für jedes iPad eine Liste mit den privat installierten Apps (z. B. Youtube etc.) geführt, da diese privaten Apps nicht zentral verwaltet werden. Das MDM „weiß“ damit, dass auf einem iPad z. B. YouTube installiert ist, kann aber auf keinen Fall auf YouTube Inhalte, Verläufe, Passwörter etc. dieser Apps zugreifen.

 

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Wird das Verhalten im Internet protokolliert?

 

Der Zugriff auf das Internet wird im Netzwerk des Gymnasiums Bad Iburg protokolliert. Dabei wird gespeichert, welcher Benutzer zu welcher Uhrzeit von welchem iPad oder Rechner aus Zugriff auf welche Internetseite nimmt. Der von der Schule bestellte Administrator ist berechtigt, zum Zwecke der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs des Netzwerks oder zur Aufklärung von Missbrauchsfällen Einsicht in die protokollierten Nutzungsdaten der einzelnen Benutzer zu nehmen, soweit dies erforderlich ist. Die protokollierten Daten werden in der Regel nach sieben Tagen spätestens jedoch zu Ende des Schuljahres gelöscht.

 

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Was ist im Umgang mit dem Netzwerk zu beachten?

 

Um einen erfolgreichen Einsatz der iPads im Unterricht zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass die iPads während ihres Einsatzes im Unterricht über das WLAN der Schule mit dem Internet verbunden sind. Grundsätzlich besteht daher die Gefahr, dass Schadprogramme und Viren aus dem Internet heruntergeladen werden und für Ausfälle des Netzwerkes oder iPads sorgen.

 

Zur Verhinderung solcher Ausfälle gelten folgende Regeln:



    • Den Nutzerinnen und Nutzern des Netzwerkes der Schule ist es untersagt, Änderungen an der Netzwerkinfrastruktur vorzunehmen oder auf sonstige Art und Weise Eingriffe in das Netzwerk vorzunehmen.

 

    • Das Betriebssystem der iPads darf nicht verändert werden.

 

    • Sofern der Hersteller des Betriebssystems der iPads Updates bereitstellt, sind diese von den Schülerinnen oder Schülern zu installieren.




    • Die Datensicherung schulischer Daten erfolgt ausschließlich in IServ durch die Nutzerinnen und Nutzer selbst.



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Unsere Strategie – Tablets als gemeinsames Anliegen

 

 

 

Warum wird das Tablet für einen ganzen Jahrgang eingeführt?

 

Entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Vision ist es, dass sie von der ganzen Schulgemeinschaft getragen wird – von Lehrkräften wie von Schülerinnen und Schülern mit ihren Eltern. Damit verbunden ist, dass mindestens ein ganzer Jahrgang und nicht einzelne Klassen das Tablet als Werkzeug einführt. Am Gymnasium Bad Iburg wird neben dem Religions- bzw. Werte-und-Normen-Unterricht die zweite Fremdsprache in Kursen angeboten. Hier kommen Lernende aus unterschiedlichen Klassen in einer Lerngruppe zusammen. Würde nur ein Teil des Jahrgangs über Tablets verfügen, könnte in diesen Fächern dessen Einsatz nicht erfolgen, obgleich er sich vor allem in den Fremdsprachen ausgesprochen anbietet. Die Schülerinnen und Schüler würden somit unter unterschiedlichen Bedingungen und unter Schulung verschiedener Kompetenzen unterrichtet, was spätestens in der Sekundarstufe II und dem Ausbilden von Kursen zu enormen Ungleichheiten führen könnte. Dies lässt sich mit dem Leitbild unserer Schule und vor allem mit dem Gedanken von Gemeinschaft nicht vereinbaren. Daher ist mit dem Besuch des GBI eine Anschaffung des Tablets verpflichtend. Natürlich werden, falls erforderlich, finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen.

 

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Warum wird der Jahrgang 7 gewählt?

 

Es bietet sich besonders an, das Tablet im Jahrgang 7 einzuführen. Zu diesem Zeitpunkt wird derzeit der Taschenrechner angeschafft, welcher durch eine deutlich günstigere App ersetzt wird. Somit entfällt ein Teil der zugehörigen Kosten, welcher stattdessen in das Tablet investiert werden kann. Eben falls ist das Wörterbuch im Jahrgang 9 nicht mehr erforderlich (sondern nur eine kostengünstigere App), so dass sich ein Teil der Kosten des Tablets bereits über einen Verzicht auf diese beiden Geräte finanzieren lassen.

 

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Welche Regelungen gelten in den Klassen, in denen noch kein Tablet eingeführt wird?

 

Wenn das iPad in Jahrgang 7 eingeführt wird, sind am GBI zahlreiche weitere Klassen höherer Jahrgänge, in denen die Lernenden nicht verbindlich mit einem Tablet arbeiten. Dennoch besteht hier seitens der Schülerschaft verbreitet der Wunsch, ein digitales Endgerät einzusetzen. Um hier ein sinnvolles Miteinander zu ermöglichen sowie die Digitalisierung im Unterricht auszugestalten, werden für diese Jahrgänge Verhaltensregeln vereinbart, die den Einsatz von Tablets im Unterricht regulieren. Diese Regeln können hier abgerufen werden.

 

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Welche Regelungen wird es für die Tablet-Klassen in der Oberstufe geben?

 

Zwischen der Einführung der Tablets im Jahrgang 7 und dem Eingang in die Oberstufe liegen vier Jahre. Es ist schwer abzusehen, wie sich in diesem Zeitraum die Regularien zum Einsatz von digitalen Endgeräten im Unterricht ändern. Insbesondere ist zu beachten, inwiefern der Einsatz von Tablets im Abitur erlaubt sein wird. Daher ist es zu diesem Zeitpunkt schwierig festzulegen, wie das Tablet in der Einführungs- und Qualifikationsphase eingesetzt werden kann und soll.

 

Zu bedenken wird sein, dass die Lernenden im Umgang mit dem iPad besonders geschult sind und bestimmte Strukturen des Unterrichts vielleicht nur mit diesem Gerät umsetzbar bzw. rechtlich erlaubt sein könnten – vor allem in Bezug auf die Verwendung einer Taschenrechner-App.

 

Ebenso steigen mit dem Alter der Schülerinnen und Schüler deren Eigenverantwortung und digitale Kompetenz, was sich auch in veränderten Bedürfnissen und Anforderungen an die Geräte zeigen kann. Es könnte daher sinnvoll sein, dass die Lernenden in Absprache mit ihren Eltern dann eigenständig über ihr Gerät und dessen Einsatz im Unterricht entscheiden.

 

Regelungen für die Oberstufe werden zu diesem Zeitpunkt nicht festgelegt, sondern die Entwicklungen in den nächsten Jahren beobachtet und auf Basis einer daran anknüpfenden Prüfung der Argumente diskutiert.

 

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Glossar: Wichtige Begrifflichkeiten

 

 

 

Was ist ein MDM?

 

Mobile-Device-Management, MDM, ist ein Begriff aus der Informationstechnik und kann im Deutschen mit Mobilgerätesteuerung übersetzt werden. MDM steht für die zentralisierte Verwaltung von Mobilgeräten wie Smartphones, Tablets oder Laptops durch einen oder mehrere Administratoren mit Hilfe von Software und Hardware.



    • MDM-Lösungen bieten ganz allgemein die Möglichkeit:

 

    • mobile Geräte zu inventarisieren,

 

    • Software auf die Geräte auch von außen zu verteilen,

 

    • Daten mit den Geräten auszutauschen,

 

    • Richtlinien/Regeln gegenüber den Geräten durchzusetzen.



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Was ist eine DEP-Registrierung?

 

DEP steht für Device Enrollment Program, eine Registrierungs-Routine von Apple zur kontaktlosen Bereitstellung mobiler Endgeräte unter iOS und der Verknüpfung mit einer MDM-Software.

 

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Verwendung von eBooks

Nach und nach werden unsere papierenen Schulbücher durch digitale Bücher (eBooks) ersetzt werden. Dies ist ein Prozess, der nicht von heute auf morgen abgeschlossen sein wird. 

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Info: Anschaffung von iPads

Das Gymnasium Bad Iburg hat wie viele andere Schulen auch damit begonnen, im Unterricht ein elternfinanziertes iPad einzusetzen, und zwar vorerst (im Schuljahr 2022/23) im 7. Jahrgang verpflichtend. Hier finden Sie einige wichtige Informationen zur Anschaffung.

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