Das Gymnasium Bad Iburg hat wie viele andere Schulen auch damit begonnen, im Unterricht ein elternfinanziertes iPad einzusetzen, und zwar vorerst (im Schuljahr 2022/23) im 7. Jahrgang verpflichtend. Hier finden Sie einige wichtige Informationen zur Anschaffung.
Der Einsatz von Tablets im Jahrgang 7 ist mit einer Nutzerordnung verbunden, die auf der Homepage veröffentlicht ist.
Für die anderen Jahrgänge gibt es noch keine verbindliche Regelung; hier ist es den Schüler*innen nur mit Einverständnis der Fachlehrkraft erlaubt, ihr eigenes Tablet oder Laptop im Unterricht zu benutzen (Näheres finden Sie hier.).
Wenn Sie vorhaben, Ihrem Kind ein Tablet zu kaufen, möchten wir Ihnen hiermit einige Informationen geben, damit sich das Gerät später auch in unsere schulische Infrastruktur einbinden lässt.
1. In der Sekundarstufe I nutzen wir im Rahmen der Einführung von Tabletklassen ab dem Jahrgang 7 ausschließlich iPads. Die Gründe, warum wir uns dafür entschieden haben, können Sie hier nachlesen.
2. Kaufen Sie bitte möglichst ein iPad der neuesten Generation.
3. Die Speichergröße sollte mindestens 64 GB betragen.
4. Ein Stift ist erforderlich, aus Erfahrung empfehlen wir den originalen Apple Pencil.
5. Eine Hülle zum Schutz, am besten mit der Möglichkeit, den Stift aufzubewahren, ist sehr empfehlenswert.
6. Wenn im Jahrgang Ihres Kindes eine Tabletklasse eingerichtet wird, wird dessen iPad in die schulische Administration eingebunden. Dazu muss es eine DEP-Nummer haben. Weitere Informationen finden Sie hier.
7. Wir nutzen an unserer Schule die Notizen-App GoodNotes; sie ist für in das schulische MDM eingebundene iPads kostenlos, privat müssen Sie dafür einmalig 7,99 € bezahlen.
8. Schulbücher können bisher nur in den dafür vorgesehenen Jahrgängen (derzeit Jahrgang 7) in einzelnen Fächern durch eBooks ersetzt werden; deshalb bleiben die anderen Jahrgänge weiterhin an die Schulbuchausleihe verwiesen. Es ist aber möglich, zusätzlich zum Schulbuch das digitale Gegenstück privat zu erwerben und in der Schule zu nutzen, falls die Fachlehrkraft dem zustimmt.