Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wenn Sie Ihr Kind von unserer Schule abmelden möchten, sollten Sie als erstes die Klassenlehrer:in / Tutor:in informieren. Hier finden Sie ein Formular, dass Sie (oder Ihr Kind) spätestens eine Woche vor dem Weggang ausgefüllt im Sekretariat abgeben.
Die schriftliche Abmeldung ist unbedingt erforderlich. Wenn sie uns nicht vorliegt, müssen der Landkreis Osnabrück und das Regionale Landesamt für Schule und Bildung informiert werden, die über das weitere Vorgehen entscheiden.
Wenn Ihr Kind unsere Schule im laufenden Schuljahr verlässt und an der Lernmittelausleihe teilgenommen hat, wird Ihnen (ggf.) ein Teilbetrag zurückerstattet. Dieser richtet sich nach dem Zeitpunkt, an dem die Schule verlassen wird (bis zu den Winterferien die Hälfte der Leihgebühr, bis zu den Osterferien ein Viertel, danach gibt es leider keine Rückerstattung mehr). Auf dem Abmeldeformular finden Sie in der unteren Hälfte die entsprechenden Felder für die Angaben, die wir im Falle einer Rückerstattung benötigen (Kontoinhaber, IBAN, Institut etc.).
Um vor dem Weggang Ihres Kindes schulorganisatorische Angelegenheiten zu regeln, gibt es eine „To-Do-Liste“, die mit den entsprechenden Unterschriften am vorletzten oder letzten Schultag gemeinsam mit der Busfahrkarte (betrifft nur Jahrgänge 5 bis 10) und dem Schülerausweis im Sekretariat abgegeben werden muss. Zum Ende des Schuljahres benötigen wir nur den Schülerausweis, die Busfahrkarte darf noch in den Sommerferien genutzt werden.
Diese Regelungen gelten auch für volljährige Oberstufenschüler:innen, allerdings benötigen sie auf der Abmeldung nicht die Unterschrift der Erziehungsberechtigten, sondern nur ihre eigene.
Vielen Dank im Voraus und alles Gute für die Zukunft!