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FAQ - iPads im Unterricht

Die nachfolgenden FAQs sollen einen Überblick über die zahlreichen Fragen und deren Antworten geben, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung von Tablets am GBI ergeben - sei es im Allgemeinen oder durch die Einführung im Jahrgang 7.

Im November 2023 hat die Gesamtkonferenz eine Nutzungsordnung für digitale Endgeräte in der Schule verabschiedet, die jede Schülerin und jeder Schüler durch ihre bzw. seine Unterschrift anerkennt. Den genauen Wortlaut finden Sie hier. 

Im Dezember 2022 haben wir alle Schülerinnen und Schüler des 7. Jahrgangs, deren Eltern sowie die eingesetzten Lehrkräfte nach ihren Erfahrungen in der ersten iPad-Zeit am GBI befragt. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie hier.

Für die Nutzung digitaler Medien und Apps ist eine zeitliche Entwicklung vorgesehen, die Sie hier einsehen können.

 

Was tun, wenn das iPad defekt ist?

Wenn das defekte iPad in der schulischen Administration eingebunden war oder ist, muss beachtet werden, dass ein neues iPad oder ein Ersatzgerät wieder mit der Verwaltungssoftware ausgestattet werden muss und die Lizenzgebühr neu zu bezahlen ist. Bitte nehmen Sie vor einem eventuellen Neukauf Kontakt mit der Schule auf.

Ist das Gerät zu reparieren, entsteht kein weiterer Aufwand. Hierzu kontaktiere man den Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, z.B. JessenLenz oder dessen Service-Seite.

Wenn das Gerät ersetzt werden muss, gleichgültig ob der Austausch über die Gewährleistung abgedeckt ist oder nicht, muss das neue Gerät zwingend für die schulische Administration vorbereitet werden. Bitte erfragen Sie bei der Schule, wie Sie dann am besten verfahren.