Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz haben die Erziehungsberechtigten in der Schule eine Reihe von Mitwirkungsrechten. Zu Beginn des Schuljahres finden Elternversammlungen statt, in denen die Vorsitzenden der Klassenelternschaften gewählt werden.
Die Elternvertretungen bilden den Schulelternrat. Dieser tagt ca. 2 mal pro Schulhalbjahr und stellt Vertreter für Arbeitsgruppen, Gremien und die verschiedenen Fachkonferenzen. Die Klassen- und Schulelternräte sind das Bindeglied zwischen Eltern und Lehrkräften und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie sind, wie auch die Schülervertretungen, vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören. Außerdem ist mit ihnen Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts zu erörtern.
Vorstand des Schulelternrates des GBI (Wahl 2025)
Vorsitzender Herr Dr. Christoph Bielak
Herr Önder Sancarbarlaz
Frau Ruth Hanisch
Frau Steffi Volkmann
Frau Inga Friedrich
Für Fragen, Wünsche und Anregungen erreichbar unter: elternvorstandgbi@gmx.de

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