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Schulen sind Verantwortliche i.S.v. Art. 4 Ziff. 7 DSGVO. Das heißt: Die einzelne Schule muss nachweisen, dass sie die datenschutzrechtlichen Grundsätze gemäß Art. 5 Abs. 1 DSGVO einhält. Diese Grundsätze sind nicht neu, aber neu gefasst: Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss rechtmäßig sein und nach Treu und Glauben erfolgen, sie muss transparent sein und die Zwecke der Verarbeitung müssen eindeutig festgelegt sein. Die Verarbeitung muss auf das erforderliche Maß beschränkt sein und es darf nicht ohne Grund endlos gespeichert werden.

Auf die Einhaltung dieser Grundsätze achtet bei uns eine behördliche Datenschutzbeauftragte, die Sie unter datenschutz@gym-bad-iburg.net erreichen.