Dieses ist die ab jetzt gültige Schulordnung. Sie wurde von der Gesamtkonferenzen verabschiedet. Wer Anregungen hat, reicht diese bitte im Sekretariat oder bei Frau Sandner ein.
Gemeinschaftsleben erfordert Regeln im Umgang miteinander. Deshalb vereinbaren wir Lehrer, Mitarbeiter, Schüler und Eltern des Gymnasiums Bad Iburg folgende Grundsätze:
Wir möchten:
- dass jeder den anderen in dessen Persönlichkeit und Lebensweise achtet und respektiert.
- dass jeder den anderen so behandelt, wie er selbst behandelt werden möchte.
- dass jeder ohne Angst in die Schule kommen kann.
Von den Lehrern erwarten wir:
- dass sie im Unterricht und außerhalb des Unterrichts Zeit für ihre Schüler haben.
- dass sie die Schüler behandeln, wie sie selbst behandelt werden möchten.
- dass sie fair, geduldig, verständnisvoll und hilfsbereit sind.
Von den Eltern wünschen wir uns:
- dass sie die pädagogischen Ziele unserer Schule unterstützen.
- dass sie sich aktiv am Schulleben beteiligen.
Jeder Schüler hat das Recht:
- anders zu sein als andere.
- mit einem Lehrer oder Vertrauenslehrer zu sprechen, wenn er sich ungerecht
behandelt fühlt.
- die Möglichkeit der Streitschlichtung in Anspruch zu nehmen.
- sich über die Schülervertretung und in Arbeitsgemeinschaften am Schulleben zu beteiligen.
Jeder Schüler hat die Pflicht:
- alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb stört oder dem Ansehen unserer Schule
schadet.
- sich so zu verhalten, dass niemand am Lernen gehindert wird.
- pünktlich und regelmäßig die Schule zu besuchen und sich am Unterricht zu beteiligen.
- Lehreranweisungen zu befolgen.
- die Anweisungen des Klassen-Ordnungsdienstes zu respektieren.
- einzuschreiten, wenn er Verstöße gegen die genannten Grundsätze beobachtet.
- angerichteten Schaden wieder gut zu machen.
Wer die Regeln der Schulordnung nicht einhält, hat mit Konsequenzen zu rechnen.
VERHALTEN
Vor dem Unterricht:
1. Die Schule wird um 6.45 Uhr geöffnet. Ab 7.10 Uhr werden die Klassenräume vom Aufsicht führenden Lehrer aufgeschlossen.
2. Bei der Anreise mit dem Bus ist jegliche Gefährdung anderer zu vermeiden; ältere bzw. stärkere Schüler helfen jüngeren bzw. schwächeren.
3. Fahrräder sind durch ein Schloss zu sichern und an den dafür vorgesehenen Stellen so abzustellen, dass sie niemanden behindern.
4. Sie müssen verkehrssicher sein und die Beleuchtung muss unbedingt schon vor Beginn der Dämmerung und bei schlechter Sicht eingeschaltet werden.
5. Autofahrer, die Kinder zur Schule bringen, halten nur ab Parkplatzmitte zum Ein- und Aussteigen, um den Rückstau der Busse und damit eine Behinderung des Verkehrs auf der Bielefelder Straße zu vermeiden.
6. Die Schüler gehen nach dem Eintreffen zügig in den Pausenbereich bzw. in die Unterrichtsräume oder zu den Fachräumen und warten dort spätestens ab dem ersten Gongzeichen auf das Eintreffen des Lehrers.
7. Ist dieser nach 10 Minuten noch nicht erschienen, meldet der Klassensprecher bzw. der Kurssprecher dies im Sekretariat.
In den Pausen:
1. Die kleinen Pausen sind dafür vorgesehen, wenn nötig, den Raum zu wechseln und die Arbeitsmaterialien neu zu ordnen.
2. Die großen Pausen dienen der Erholung und sollten möglichst an der frischen Luft verbracht werden. Vor allem jüngere Schüler können in dieser Zeit die Spielgeräte und die für Ballspiele vorgesehenen Flächen nutzen.
3. Zu Beginn der großen Pause begeben sich alle Schüler, bis auf den im Klassenbuch vermerkten Ordnungsdienst, unverzüglich in die Pausenbereiche, d.h. alle Unterrichtsräume, alle Flure und alle Treppen müssen schnellstmöglich geräumt werden. Der Lehrer verlässt als letzter die Klasse. Alle Klassenräume, in denen vor und / oder nach der großen Pause kein Unterricht und daher auch kein Ordnungsdienst ist, werden abgeschlossen und von der Aufsicht führenden Lehrkraft nur dann aufgeschlossen, wenn der Raum im Anschluss an die große Pause belegt ist. Jeder Raum ist deshalb mit einem gültigen Raumplan versehen.<//span>
4. Der Ordnungsdienst ist dafür verantwortlich, dass alle anderen Schüler, auch wenn sie nach Unterricht in Fachräumen noch ihre Taschen abstellen müssen, den Klassenraum zügig verlassen. Er holt sich notfalls Hilfe beim Aufsicht führenden Lehrer.
5. Schultaschen auf den Fluren sind so abzustellen, dass sie weder Durchgänge noch Türen verstellen; Eingangsbereich und Treppenhäuser müssen ebenfalls freigehalten werden.
6. Die Pausenfläche im Außenbereich ist auf beigefügtem Plan gekennzeichnet.
7. Beim ersten Gongzeichen begeben sich alle Schüler unverzüglich zu ihrem Unterrichtsraum.
8. Oberstufenschülern ist es gestattet, sich in den Pausen im Oberstufenraum oder in ihren Klassenräumen, jedoch nicht im ersten Stock, aufzuhalten.
9. Das Lehrerzimmer sollte nur in Notfällen aufgesucht werden. Ob ein Lehrer anwesend ist und in welcher Klasse er wann unterrichtet, kann dem Stundenplan in der Klapptafel am Schwarzen Brett entnommen werden. Hefte oder andere Materialien von Schülern an Lehrer werden mit Schüler- und Lehrernamen versehen und dann in den Kasten am Schwarzen Brett eingeworfen. Dieser wird täglich von der Verwaltung geleert.
10. Schüler, die sich nicht wohl fühlen, begeben sich in Begleitung eines anderen Schülers zum Sekretariat. Die Begleitung geht dann unverzüglich zurück in den Unterricht, wenn nicht ausdrücklich anders von den Sekretärinnen oder anderen Mitarbeitern verlangt. Offensichtlich kranke Schüler gehören nicht in die Schule, denn sie gefährden sich selbst und andere.
Nach dem Unterricht:
1. Während der Wartezeiten an der Schulbushaltestelle und vor allem beim Einsteigen in die Schulbusse darf nicht geschubst und gedrängelt werden. Besonders hier sollten die älteren Schüler auf jüngere und schwächere Rücksicht nehmen und ihnen helfen.
2. Für Wartezeiten nach dem Unterricht oder während einer Freistunde stehen der Raum in und vor der Cafeteria und vor dem Schwarzen Brett zur Verfügung, für Oberstufenschüler auch der Oberstufenraum.
Informations- und Mitteilungspflicht
1. Klassenbuchführer leiten Briefe und Infoblätter unverzüglich an die Adressaten weiter.
2. Infoblätter, die an die Eltern gerichtet sind, müssen möglichst noch am gleichen Tag an diese ausgehändigt werden.
3. Alle Schüler sind verpflichtet, Stundenplanänderungen und sonstige Mitteilungen am Schwarzen Brett zu Beginn und nach Beendigung des Unterrichts zur Kenntnis zu nehmen.
4. Nach einer Schülerratssitzung haben die Klassensprecher die Aufgabe, ihre Mitschüler möglichst bald zu informieren. Dazu ist ihnen im Unterricht Gelegenheit zu geben.
5. Spätestens am dritten Tag sollte die Schule über den Grund des Fehlens eines Schülers informiert werden.
6. Entschuldigungen werden ins Mitteilungsheft bzw. in der Oberstufe ins Entschuldigungsheft eingetragen und sind am ersten Tag nach dem Fehlen mitzubringen.
7. Anträge auf Beurlaubung sind unbedingt unter Angabe der Gründe im Voraus einzureichen.
Sicherheit
1. Im Katastrophenfall gilt der Alarmplan. Die Klassen- und Kursleiter informieren die Schüler zu Beginn eines jeden Schuljahres über den Alarmplan und die Fluchtwege und über die Regeln der Hausordnung.
2. Gefährliche Gegenstände sind gemäß Erlass (s. Anlage) in der Schule nicht erlaubt.
3. Wertgegenstände sollten nicht mit in die Schule gebracht werden; falls nicht anders möglich, sollten sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
4. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist nur den Schülern ab Klasse 11 gestattet. Alle Schüler, auch die Volljährigen, verlieren beim Verlassen des Schulgrundstücks während ihrer Unterrichtszeit den schulischen Versicherungsschutz.
5. Das Rennen und Ballspielen im Innenbereich, das Werfen von Schneebällen sowie das Klettern auf Bäume ist gefährlich und kann nicht geduldet werden.
6. Fensterflügel dürfen nur gekippt und nur im Notfall ganz geöffnet werden.
Ordnung und Sauberkeit
1. Alle Schüler und Lehrer sollten stets umweltbewusst handeln, d.h. sparsam mit Energie umgehen und Müll möglichst vermeiden und in den Unterrichtsräumen getrennt sammeln.
2. Für Ordnung und Sauberkeit in den Klassen, im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist jeder Einzelne selbst verantwortlich, in den Klassenräumen besonders auch der Ordnungsdienst.
3. Für die Mülltrennung ist jeder Klassenraum mit einer gelben Tonne für Verpackungsmüll und einer andersfarbigen Tonne für Restmüll ausgestattet, der von den Putzfrauen getrennt geleert wird. Jede Klasse hat zusätzlich für einen geeigneten Karton zu sorgen, der für den Papiermüll verwendet wird.
4. Ein Müllsammeldienst in der zweiten großen Pause wird klassenweise nach gesondertem Plan eingerichtet.
5. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben und dann in der Loge am Haupteingang ausgelegt. Sie können vormittags bei den Hausmeistern oder im Sekretariat abgeholt werden.
6. Die Hausmeister sind in der Regel vor dem Unterricht und in den großen Pausen erreichbar, über das Sekretariat auch telefonisch.
7. Defektes Mobiliar kann bei den Hausmeistern ausgetauscht werden.
8. Die Benutzung von Mobiltelefonen und Unterhaltungselektronik ist während des Unterrichts nicht gestattet.
9. Essen und Trinken im Unterricht sind nicht erlaubt; über Ausnahmen entscheidet der Fachlehrer.
Maßnahmen bei Zuwiderhandlung gegen diese Regeln
1. Eintrag ins Klassenbuch;
bei weiteren Verstößen:
2. Eintrag ins Klassenbuch und Maßnahme durch den Klassenlehrer ( z.B. Nachsitzen )
3. Vermerk auf dem Zeugnis
Der Umgang mit Suchtmitteln ist im Anhang geregelt. Die Regeln für Ordnungsdienst und Müllsammeldienst hängen in den Klassenräumen aus. In Bibliothek, Turnhalle und Fachräumen gelten gesonderte Regelungen.