Diese maximal achttägig durchzuführenden Fahrten sollen möglichst als
Leistungskursfahrten mit deutlich ausgeprägtem fachgebundenen
(ggf. fächerübergreifenden) Themenschwerpunkt stattfinden:
„Studienfahrten ins Ausland müssen in einem nachweisbaren engen Bezug
zu dem in der Klasse / Gruppe durchgeführten Unterricht stehen. Ihre Vor-
und Nachbereitung muss Gegenstand des Unterrichts sein.“ [Erlass „Schul-
wanderungen und –fahrten“; 3.2.4];
Die Kosten für die Kursfahrt sollen 400 Euro (maximal plus 10 %) nicht
überschreiten.