Zu den Aufgabenbereichen eines
Beratungslehrers gehört die Beratung
von Schülerinnen und Schülern in Form
von vertraulicher Einzelfallhilfe z. B. bei
Lernstörungen, Auffälligkeiten im
Sozialverhalten und bei familiären
Problemen, die Beratung von Eltern
und die Zusammenarbeit mit Kolleginnen
und Kollegen, die Beratung wünschen.
Zu den Grundsätzen einer kooperativen
Beratung gehört, dass der Ratsuchende
freiwillig kommt, den Rahmen und den
Verlauf des Gesprächs und seine Inhalte
mitbestimmt und sich auf die Verschwiegen-
heit des Beraters verlassen kann.
Der Beratungslehrer ist in so weit unabhängig, dass er von niemandem zu einer Beratung mit einer bestimmten Zielsetzung verpflichtet werden kann.